Der Gründer der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen, Halle (Westfalen) - Leberecht Diekmeyer -, ließ sich 1976 in Halle (Westfalen) als Rechtsanwalt nieder. Im Jahre 1979 wurde er als Notar zugelassen.
Die Entwicklung der Kanzlei führte nach Aufnahme der beiden Söhne des Praxisgründers und Stefan Ellerbrake zu der jetzigen Ausweitung mit insgesamt 4 Anwälten. Leberecht Diekmeyer I ist sowohl Rechtsanwalt als auch Notar.
Rechtsanwalt Till O. Diekmeyer II ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Moritz Diekmeyer III ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Durch den Eintritt der Rechtsanwälte Till
O. Diekmeyer II (seit 2001) und Moritz Diekmeyer
III (seit 2002) ist sichergestellt, dass die
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen, Halle (Westfalen) in der nächsten Generation mit dem gleichen Erfolg und dem gebotenen Einsatz weitergeführt wird.
Durch den Erwerb von Fachanwaltsqualifikationen, sowie durch erfolgte Spezialisierungen der einzelnen Rechtsanwälte auf besondere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte, wird dem Interesse der Mandanten, kompetent beraten und vertreten zu werden, entsprochen.
Die Kanzleiräume der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Diekmeyer & Kollegen befinden sich seit 1985 in zentraler Lage von Halle (Westfalen), Lettow-Vorbeck-Str. 1, Ecke B 68. Die im ersten OG gelegenen, behindertengerechten Kanzleiräume können mit dem Fahrstuhl erreicht werden. An der Lettow-Vorbeck-Str. stehen vor dem Kanzleigebäude ausreichend Parkplätze zur Verfügung.